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    Ständerhaltung

    Beitrag  Shailen am Mo Feb 02, 2009 3:28 pm

    So das erste Gesetzmäßige was hier stehen soll, ist das mit dem Verbot der Ständerhaltung. Hier ist ein kleiner Bericht aus der Cavallo Ausgabe Nr. 2/2004:

    (Anbindehaltung verboten)
    BADEN-WÜRTTEMBERG MACHT MIT
    Als sechstes Bundesland verbietet nun auch Baden-Württemberg das dauerhafte Anbinden von Pferden im Ständer sowie das Anpflocken auf der Weide. Das kurzfristige Anbinden auf Turnieren oder beim Tierarzt ist weiter erlaubt. Reitbetriebe haben bis zum 1. Oktober 2005 Zeit, ihre Ständer zu Boxen umzubauen. Das Verbot gilt bereits in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.


    In der Reihenfolge wie die Bundesländer dort oben stehen, so haben sie auch die Ständerhaltung verboten und es sind nur "diese" Bundesländer, keine weiteren. Soweit ich jetzt weiß. Es kann sich seit dem Zeitpunkt eventuell wieder verändert haben, aber bislang kam kein weiterer Hinweis in der Cavallo oder anderen Pferdezeitschriften. Aber wenn die anderen Bundesländer jetzt auch noch hinterher ziehen und das werden sie wahrscheinlich auch, haben wir solch ein übergreifendes Verbot.
    "Und erst dann" kann man sagen Deutschlandweites Ständerhaltungsverbot und dann wird diese Haltung überall bestraft, vorausgesetzt es kontrolliert überhaupt jemand.
    Das wird dann Wohl oder Übel wieder nur an Leuten wie uns hängen bleiben, die Beamten & Politiker könnten sich ja dabei "zu viel" bewegen.

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